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Ordinationszeiten: Dienstag und Donnerstag ab 14 Uhr – open end
Ordination nur nach Vereinbarung
WAHLÄRZTIN
Als Wahlärztin ist es mir nicht möglich, mit den Krankenkassen direkt zu verrechnen. Das bedeutet für Sie, dass Sie zunächst mein Honorar vollständig begleichen müssen. Die Honorarnote kann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden mit dem Ansuchen auf Rückerstattung der Kosten – bis zu 80%, sofern für das Krankheitsbild die Anerkennung durch die Kasse besteht.